1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Versicherungsverträge zwischen der Gleaming Vale Versicherung AG (nachfolgend "Versicherer") und ihren Kunden (nachfolgend "Versicherungsnehmer"). Sie sind Bestandteil aller Versicherungsverträge.
1.2 Vertragsgrundlagen
Grundlage des Versicherungsvertrags sind:
- Der Versicherungsantrag mit allen Angaben des Versicherungsnehmers
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die jeweiligen Besonderen Bedingungen für die einzelnen Versicherungssparten
- Die Versicherungspolice
- Nachträge und Änderungen
1.3 Rechtliche Grundlagen
Für alle Versicherungsverträge gelten das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie das Schweizer Obligationenrecht (OR), soweit diese AGB keine abweichenden Bestimmungen enthalten.
2. Vertragsschluss
2.1 Antragstellung
Der Versicherungsvertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen oder elektronischen Antrags durch den Versicherer zustande. Der Versicherer kann den Antrag ablehnen oder unter veränderten Bedingungen annehmen.
2.2 Angaben des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle für die Risikobeurteilung erheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Angaben kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Police angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Vertragsschluss und Zahlung der ersten Prämie.
2.4 Widerrufsrecht
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
3. Leistungsumfang
3.1 Versicherte Risiken
Der Umfang der versicherten Risiken ergibt sich aus den jeweiligen Besonderen Bedingungen der einzelnen Versicherungssparten und der Versicherungspolice.
3.2 Ausschlüsse
Nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder von Personen herbeigeführt werden, für die er einzustehen hat.
3.3 Versicherungssumme
Die Versicherungssumme stellt die Höchstentschädigung für den Versicherungsfall dar. Sie ist in der Versicherungspolice festgelegt.
4. Pflichten der Vertragsparteien
4.1 Pflichten des Versicherungsnehmers
- Wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen
- Unverzügliche Mitteilung von Änderungen der versicherten Verhältnisse
- Schadensverhütung und -minderung
- Unverzügliche Schadensmeldung
- Mitwirkung bei der Schadensaufklärung
4.2 Pflichten des Versicherers
- Prüfung der Leistungspflicht
- Zeitnahe Schadensregulierung
- Information über Vertragsänderungen
- Wahrung der Vertraulichkeit von Kundendaten
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Prämienzahlung
Die Prämie ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer den Versicherungsschutz aussetzen oder den Vertrag kündigen.
5.2 Zahlungsarten
Die Prämienzahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Banküberweisung, Lastschrift und Kreditkarte.
5.3 Prämienanpassung
Der Versicherer kann die Prämien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres anpassen. Der Versicherungsnehmer hat bei Prämienerhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
6. Schadensmeldung und -regulierung
6.1 Schadensmeldung
Der Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis, schriftlich oder elektronisch zu melden.
6.2 Mitwirkungspflichten
Der Versicherungsnehmer muss bei der Schadensaufklärung mitwirken und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
6.3 Schadensregulierung
Der Versicherer prüft die Leistungspflicht und reguliert berechtigte Ansprüche unverzüglich. Die Entschädigung erfolgt in Geld, soweit nicht anders vereinbart.
6.4 Selbstbeteiligung
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigungsleistung abgezogen.
7. Kündigung
7.1 Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
7.2 Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigungsrechte bestehen insbesondere:
- Nach jedem Versicherungsfall für beide Seiten
- Bei Prämienerhöhung für den Versicherungsnehmer
- Bei Zahlungsverzug für den Versicherer
7.3 Form der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
8. Haftung
8.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Versicherers beschränkt sich auf die vereinbarte Versicherungssumme und die vertraglich vereinbarten Leistungen.
8.2 Mitverschulden
Hat der Versicherungsnehmer den Schaden mitverschuldet, vermindert sich die Leistung entsprechend dem Grad des Mitverschuldens.
8.3 Verjährung
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der separaten Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Versicherungsnehmer willigt in die zur Vertragsabwicklung erforderliche Datenverarbeitung ein.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und werden dem Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
10.4 Ombudsstelle
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich an die Ombudsstelle der Privatversicherung wenden:
Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva
Postfach 8040 Zürich
[email protected]